Abrechnung bei privatärtzlichen Heilmittelverordnungen

Grundlage für Kostenübernahme

Privatpatienten haben mit ihrer privaten Krankenversicherung einen Vertrag abgeschlossen, auf Grund dessen die Heilmittel ganz oder nur teilweise übernommen werden, wenn die Kostenübernahme für ambulante Ergotherapie Bestandteil ihres Vertrages ist.

Bitte informieren Sie sich vor Behandlungsbeinn, ob Ihre Krankenkasse die Kosten der Behandlung übernimmt.

Honorarvertrag

Vor Beginn der ersten Behandlung wird ein Honorarvertrag zwischen Patient und Praxis geschlossen. Die Praxis verpflichtet sich darin, die definierte therapeutische Leistung zu erbringen. Die Patienten verpflichten sich, den vereinbarten Preis für die erbrachte Leistung - unabhängig von der Erstattung durch die private Krankenkasse - zu zahlen.

Gebühren

Ich rechne bei Privatversicherten gemäß der unterzeichneten Honorarvereinbarung unmittelbar nach der letzten Behandlung ab.

Die Behandlung von Privatpatienten durch Ergotherapeuten ist nicht durch eine Gebührenordnung (analog der GOÄ bei Ärzten) geregelt. Grundsätzlich ist man daher als ergotherapeutische Praxis bei der Preisgestaltung für Privatpatienten frei. 

Bei der Höhe der Gebühren orientiere ich mich - wie in der Praxis üblich - an der GebüTH (Gebührenordnung für Therapeuten).

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