Abrechnung bei privatärztlichen Heilmittelverordnungen
Grundlage für Kostenübernahme
Privatpatienten haben mit ihrer privaten Krankenversicherung einen Vertrag abgeschlossen, auf Grund dessen die Heilmittel ganz oder nur teilweise übernommen werden, wenn die Kostenübernahme für ambulante Ergotherapie Bestandteil ihres Vertrages ist. Leistungen im Rahmen der Gesundheitsberatung werden ausschließlich als Selbstzahler angeboten.
Bitte informieren Sie sich vor Behandlungsbeinn, ob Ihre Krankenkasse die Kosten der Behandlung übernimmt.
Honorarvertrag
Vor Beginn der ersten Behandlung wird ein Honorarvertrag zwischen Patient und Praxis geschlossen. Die Praxis verpflichtet sich darin, die definierte therapeutische Leistung zu erbringen. Die Patienten verpflichten sich, den vereinbarten Preis für die erbrachte Leistung - unabhängig von der Erstattung durch die private Krankenkasse - zu zahlen.
Gebühren
Ich rechne bei Privatversicherten gemäß der unterzeichneten Honorarvereinbarung unmittelbar nach der letzten Behandlung ab.
Die Behandlung von Privatpatienten durch Ergotherapeuten ist nicht durch eine Gebührenordnung (analog der GOÄ bei Ärzten) geregelt. Grundsätzlich ist man daher als ergotherapeutische Praxis bei der Preisgestaltung für Privatpatienten frei. Der mögliche Höchstsatz ohne zusätzliche Begründung ist der 2,3-fache Satz der Gebührenordnung.
Bei der Höhe der Gebühren orientiere ich mich daher - wie in der Praxis üblich - an der GebüTH (Gebührenordnung für Therapeuten) - Ich berechne für meine Behandlungen den 1,3-fachen Satz der Gebührenordnung.
